Wie offenlege ich themenspezifische Datenpunkte?
Last updated: March 12, 2025
Die ESRS verfügt über insgesamt 1.052 Datenpunkte, die sich auf die 10 themenspezifischen ESRS-Kategorien sowie ESRS 2: Allgemeine Offenlegungen verteilen. Basierend auf der doppelten Wesentlichkeitsbewertung müssen Unternehmen die Datenpunkte berichten, die wesentlich sind. Dies wird auf drei Ebenen bewertet:
1. ESRS-Themenebene:
Ein ESRS-Thema ist wesentlich, wenn eines seiner Unterthemen als wesentlich eingestuft wird. Wenn ein ESRS-Thema wesentlich ist, z.B. ESRS S1 Eigene Belegschaft, müssen die entsprechenden Datenpunkte berichtet werden, sofern nicht anders angegeben.
Beispiel: Wenn ESRS S1 Eigene Belegschaft wesentlich ist, müssen die meisten entsprechenden Datenpunkte berichtet werden. Die Coolset-Plattform gibt an, welche optional sind.
2. ESRS-Unter(-Unter)-themenebene:
Einige Datenpunkte sind nur auf Unter(-Unter)-themenebene wesentlich, was bedeutet, dass die Wesentlichkeit eines Unter(-Unter)-themas nicht zu Berichtspflichten eines anderen nicht-wesentlichen Unter(-Unter)-themas gehört, das zum gleichen übergeordneten ESRS-Thema gehört.
Beispiel: Wenn das Unterthema Luftverschmutzung (von ESRS E2: Verschmutzung) wesentlich ist, aber das Unterthema Stoffe von Belang nicht, können Unternehmen die Datenpunkte E2-3 Ziele im Zusammenhang mit Verschmutzung weglassen.
3. ESRS-Auswirkungs- und/oder finanzielles Wesentlichkeitsniveau:
Eine Nachhaltigkeitsangelegenheit kann sowohl aus Impact- als auch aus finanzieller Wesentlichkeitssicht wesentlich sein, oder nur aus einer Perspektive. Einige Datenpunkte können weggelassen werden, wenn das (Unter-)Thema nur aus einer Perspektive wesentlich ist.
Beispiel: E1-9 (Erwartete finanzielle Auswirkungen durch materielle physische und Übergangsrisiken sowie potenzielle klimabezogene Chancen) muss nicht berichtet werden, wenn das Unterthema Klimawandelanpassung von ESRS E1 nur aus Impact-Perspektive wesentlich ist.
Übersicht der ESRS-Datenpunkte
Siehe die Tabelle unten für eine Übersicht der Datenpunkte pro ESRS-Thema.
ESRS | Unabhängig von DMA | Vorbehaltlich DMA | Gesamt | Freiwillige DPs |
ESRS 2 | 127 | 127 | 12 | |
E1 | 16 | 171 | 187 | 15 |
E2 | 3 | 41 | 44 | 20 |
E3 | 2 | 25 | 27 | 18 |
E4 | 11 | 43 | 54 | 65 |
E5 | 2 | 40 | 42 | 19 |
S1 | 127 | 127 | 55 | |
S2 | 47 | 47 | 18 | |
S3 | 45 | 45 | 18 | |
S4 | 44 | 44 | 19 | |
G1 | 39 | 39 | 10 | |
Total | 161 | 622 | 783 | 269 |
Darüber hinaus gibt es Mindestoffenlegungsanforderungen (MDRs), die für wesentliche Nachhaltigkeitsthemen berichtet werden müssen. Die folgende Tabelle veranschaulicht die Datenpunkte in Bezug auf MDRs zu Richtlinien, Maßnahmen, Zielen und Kennzahlen (PAT&M) gemäß ESRS 2 Kapitel 4.2. Diese werden bei den Offenlegungen berücksichtigt, wenn das Unternehmen PAT im Zusammenhang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen übernommen hat. Falls nicht, muss das berichtende Unternehmen angeben, warum es dies nicht hat und wann es plant, PATs umzusetzen.
DPs | |
MDR-P | 6 |
MDR-A | 12 |
MDR-T | 13 |
MDR-M | 3 |
Schritte zur Bestimmung, welche Datenpunkte berichtet werden müssen:
Bewertung der doppelten Wesentlichkeit zur Bestimmung wesentlicher Unterthemen und Unter-Unterthemen:
Für jedes Unterthema (und somit Unter-Unterthema) Führen Sie eine Bewertung der doppelten Wesentlichkeit durch, um festzustellen, welche Auswirkungen, Risiken und Chancen für Ihr Unternehmen wichtig sind.
Offenlegung der verpflichtenden Anforderungen pro thematischem Standard:
Einige Datenpunkte sollten immer für wesentliche ESRS-Themen berichtet werden. Dazu gehören:
Richtlinien, Maßnahmen und Ziele:
Offenlegung von Richtlinien, Maßnahmen und Zielen (PATs) und optional des Zeitrahmens für deren Umsetzung. Wenn Sie noch keine PATs haben, werden Sie gebeten, diese Tatsache und den Grund dafür offenzulegen, zusammen mit einem Zeitplan, wann Sie diese entwickeln.
Übergangspläne:
Die Berichterstattung über Übergangspläne bedeutet, dass Sie einen Plan zur Erreichung der gesetzten Ziele vorlegen. Wenn Sie noch keinen Übergangsplan haben, müssen Sie dies offenlegen und angeben, wann Sie einen entwickeln werden.
Zum Beispiel, wenn die Minderung des Klimawandels wesentlich ist, offenlegen Sie den Übergangsplan (oder dessen Fehlen) und den Umsetzungszeitraum.
Prozesse:
Für Unterthemen S1 bis S4 offenlegen Sie Prozesse zur Einbindung von Mitarbeitenden, betroffenen Gemeinschaften, Verbrauchern und Endnutzern. Falls diese Prozesse fehlen, offenlegen Sie dies und optional den Zeitraum für deren Umsetzung.
Bestimmung der zu berichtenden Kennzahlen:
Urteil für relevante Offenlegungsanforderungen:
Verwenden Sie Ihr Urteil, um die relevanten DRs im Zusammenhang mit Kennzahlen in thematischen Standards zu bestimmen. Die Coolset-Plattform hebt hervor, welche Kennzahlen nur berichtet werden müssen, wenn ein bestimmtes Unter-(Unter-)Thema wesentlich ist.
Wesentliche Kennzahlen:
Wenn eine Kennzahl wesentlich ist, muss sie offengelegt werden. Wenn nicht, kann sie weggelassen werden.
Verweis auf Anhang ID177:
Verweisen Sie auf den Anhang des EFRAG-Dokuments ID177 für Tabellen, die jedes AR16-Thema mit direkt damit verbundenen DRs verknüpfen.
Pflichtangaben:
Unabhängig vom Ergebnis der Wesentlichkeitsbewertung muss Ihre Organisation stets die 127 Datenpunkte offenlegen, die von ESRS 2 Allgemeine Angaben und den Offenlegungsanforderungen im Umwelt-ESRS im Zusammenhang mit DR IRO-1 gefordert werden.